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Paragraph 8

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Kalendervierteljahr eines jeden Jahres statt. Zu dieser Versammlung und zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist vom Vorstandsvorsitzenden vierzehn Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Die Einladung sollte per e mail erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder, sofern die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist und mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Jedes Mitglied hat nur eine, nicht übertragbare Stimme. Vertretung ist in der Mitgliederversammlung nicht möglich.
In der ersten Mitgliederversammlung des Jahres wird durch die Mitgliederversammlung das Jahresprogramm bestätigt.