Paragraph 15
Satzungsänderung
Die Satzung kann nur durch den Beschluß einer ordentlichen Mitgliederversammlung oder einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten geändert werden. Es müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sein. Der Vorstand ist berechtigt, die von den zuständigen Behörden geforderten Einschränkungen oder Ergänzungen dieser Satzung selbständig vorzunehmen.